Arbeitssicherheit ist auch Sache des Bauherrn

Die Arbeitssicherheit ist in jedes Bauvorhaben einzurechnen.

Die Arbeitssicherheit beginnt schon bei der Planung und der Vergabe des Auftrags. Wenn etwa ein Bieter sehr viel billiger ist als die Konkurrenz, deutet das in der Regel darauf hin, dass an wichtiger Stelle gespart wird: am Arbeitsschutz, dem Material oder an der regelgerechten Ausführung.

Daher appellieren wir an Sie, den Bauherrn:

  • Prüfen Sie die Angebote sorgfältig auf Vollständigkeit
  • Ziehen Sie Baufachleute zu Rate
  • Informieren Sie sich bei der BG BAU

Ein Billigheimer-Angebot kann für den Bauherrn bei mangelhafter Ausführung schnell teuer werden. Außerdem wird es für die Arbeiter auf der Baustelle gefährlich, wenn nicht genügend Wert auf die Arbeitssicherheit gelegt wird - wenn zum Beispiel nicht das passende Gerüst aufgestellt wird. 

Baustellen können aufgrund mangelhafter Arbeitssicherheit kurzfristig und ohne Wenn und Aber von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gesperrt werden. Denn Gesundheit steht über Kosteneinsparung.

Arbeitssicherheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe

Arbeitssicherheit ist eine Gemeinschaftsaufgabe: Sie muss in der Planung ausreichend berücksichtigt, richtig ausgeschrieben und vor der Ausführung sachkundig kontrolliert werden!

Bauherr, Planer und Ausführende sitzen im gleichen Boot. Schließlich soll Bauen den Traum vom eigenen Haus verwirklichen und sich nicht zum dauerhaften Albtraum entwickeln.